Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung des QM-Systems. Sie legt Qualitätspolitik und –ziele fest. Die oberste Leitung (Geschäftsführung + leitende Angestellte) gestaltet die Qualitätspolitik so, dass sie dem Zweck des Unternehmens entspricht und angemessen ist, sowie der ständigen Verbesserung der Wirksamkeit des QM-Systems dient.
Zu Beginn eines Geschäftsjahres bespricht die oberste Leitung des Unternehmens die Zielvorgaben für das jeweilige Geschäftsjahr. Gemeinsam werden die Qualitäts- und betriebswirtschaftlichen Ziele festgelegt. Sie werden im Jahreszielplan protokolliert und im Rahmen der internen Audits, der Qualitätsmanagement-Bewertung und der Besprechungen überprüft.
Qualitätspolitik und –ziele werden innerhalb der Abteilungen in Besprechungen und in internen Audits vermittelt, überprüft und ggf. Vorschläge zur Korrektur gesammelt. Für die Umsetzung ist, wie beschrieben, die oberste Leitung verantwortlich.
Kundenanforderungen sowie gesetzliche und behördliche Forderungen sind unbedingt einzuhalten. Dies wird allen Mitarbeitern in regelmäßigen Besprechungen von der obersten Leitung vermittelt. Ziel ist eine höchstmögliche Kundenzufriedenheit zu erreichen. Deshalb orientiert sich das Unternehmen am Kunden.
Die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden werden durch Gespräche mit ihnen ermittelt. Dies erfolgt sowohl während Beratung, Verhandlung und Versorgung, als auch bei Kongressen, Fachmessen und bei gesellschaftlichen Ereignissen. Die Kundenzufriedenheit wird über Onlineportale wie Google my Business oder durch direkte Bewertungsbögen der Kunden gemessen und daraus unmittelbare, bzw. mittelfristige strategisch-organisatorische Maßnahmen abgeleitet.
Die Geschäftsleitung verpflichtet sich die im Qualitätsmanagement – System beschriebenen Grundlagen seinen Mitarbeitern zu vermitteln, gemeinsam danach zu handeln und kontinuierlich zu Verbessern.
Lübbecke, den 16.03.2023
Geschäftsleitung
Orthopartner Westerholt GmbH
Gehlenbecker Straße 2
32312 Lübbecke