Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines, Geltung
Bei Versorgungen – Aufträgen die zusätzlich und/oder außerhalb der Rahmenabkommen zu den Kostenträgern mit dem Kunden durchgeführt / abgeschlossen werden, gelten diese Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind bindend bei mündliche Beauftragungen und/oder schriftliche Beauftragungen durch den Kunden-Patienten, sowie des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.
Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen Auftragnehmer (nachstehend AN genannt) und dem Kunden-Patienten-gesetzlichen Vertreter, seinen Auftraggebern (nachstehend AG genannt) . Insbesondere für die zwischen AN und den Auftraggebern geschlossenen Verträgen, soweit im Vertrag nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist
- Pflichten des Auftraggebers
2.1 Überlassungen der Unterlagen- Informationen:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung benötigten Auskünfte und Unterlagen dem AN gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie termingerecht zur Verfügung zu stellen.
Der AG hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die zur Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Verantwortlichem Mitarbeiter des AG müssen während und nach der jeweiligen Versorgung sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, sowie die Möglichkeit zur Einsichtnahme aller relevanten vorhandenen Unterlagen gewährleistet sein.
2.3 Mitteilungen an AN :
Der AG ist verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen, die Einfluss auf die Erfüllung des Auftrages, Sicherheit des med. Produktes / Hilfsmittel oder Störungen / Mängel von med. Produkten / Hilfsmitteln, Vorkommnisse lt. MPG und / oder Patientenschaden die durch ein med. Produkt / Hilfsmittel hervorgerufen / verursacht wurden, dem AN unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Std. schriftlich mitzuteilen.
2.4 Terminabstimmungen:
AN bestätigt den Termin zur Durchführung seiner Dienstleistung beim AG. Wenn durch Verschulden der AG der vereinbarte Termin nicht zustande kommt, ersetzt der AG dem AN die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen. Bei Nichtzustandekommen des vereinbarten Termins beginnen die Fristen von neuem. Bei kurzfristigem Verschieben des Termins durch den AG (innerhalb 3 Tage vor Termin), hat der AG 100% der Kosten der jeweiligen anfallenden Kosten zu tragen, es sei denn, der AG weist nach, dass dem AN kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Angebot, Ausführung von Leistungen
Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend. Aufträge werden durch schriftliche Bestätigung oder unverzügliche/termingerechte Ausführung angenommen. Der AN ist an für Ihn bestellter – kommissionierter Ware gebunden und hat kein Rücktrittsrecht.
Leistungen, die gegenüber Krankenkassen od. ähnlichen Leistungsträgern abgerechnet werden, erbringen wir erst nach Vorliegen der verbindlichen Kassengenehmigung.
Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen ist der AN, sowie der AG an den Fristen – Bearbeitungs
Bei der Versorgung kann es sich um eine genehmigungspflichtige Versorgung handeln. Erst nach Genehmigung des Kostenträgers darf der Unternehmer seine Leistung erbringen. Notversorgungen sind von der Regelung ausgeschlossen. Der AG hat jedoch die Möglichkeit eine Sofortversorgung zu wählen. Sollte der AG eine Sofortversorgung wünschen hat dieser gesondert eine schriftliche Beauftragung zu erteilen.
Bei genehmigunspflichtigen BeaWünscht der Auftraggeber dennoch die sofortige Leistung, handelt es sich auch bei ärztlicher Verordnung um einen Privatverkauf und der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung/Kaufpreis auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn seine Kasse nicht oder nicht vollständig leistet. Wir sind berechtigt, die Ausführung von Leistungen vor Vorliegen der Kassengenehmigung von Vorkasse abhängig zu machen.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Kasse / Leistungsträger deren Einwendungen gegen Art, Umfang oder Preis der Leistung im Vertragsverhältnis mit uns nicht durchgreifen und er zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung auch dann in vollem Umfang verpflichtet bleibt, wenn die Kasse den Vorgang nicht oder nur teilweise genehmigt.
Änderungen von Design oder Technik aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
- Preise
Es gelten die Preise gem. Preisliste, Angebot oder gem. den Rahmenverträgen mit den jeweiligen Kostenträgern zuzüglich geltender Zuzahlung / Eigenanteil.
Die Preise gemäß Preisliste oder Angebot sind Bruttopreise, in denen die Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten ist.
- Zahlungsbedingungen
Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall wahlweise gegen Rechnung, zahlbar sofort, rein netto ohne Abzug, gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Dies gilt entsprechend für Zuzahlung und Eigenanteil. Über die im Einzelfall geltende Zahlungsweise wird der Besteller vorab informiert.
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Lieferung, Einweisung
Bei Lieferung / Übergabe erfolgt stets eine Einweisung in die Handhabung und Aufklärung über etwaige Risiken des Medizinproduktes gem. Medizinproduktegesetz (MPG)
Angaben über Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Dennoch sind wir bemüht, in Aussicht gestellte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten.
Abweichend hiervon fest vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift vereinbarter Anzahlungen auf unserem Konto. Samstage sind keine Arbeitstage. Lieferverzögerungen in Folge von durch uns nicht zu vertretende Umstände wie z. B. höherer Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten und Transporteuren berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns unter Fristsetzung von mindestens drei Wochen fruchtlos aufgefordert hat, die Lieferung zu erbringen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzugs sind in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Warenwert begrenzt.
Teillieferungen sind vorbehalten.
- Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsgemäße Waren und Leistungen unverzüglich abzunehmen.
Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Personaleinsatz usw.). Wir sind berechtigt, die erneute Anlieferung vom vorherigen Ausgleich der nachgewiesenen Mehrkosten abhängig zu machen.
- Bearbeitungsgebühr bei Umtausch
Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch oder der Rücknahme dennoch zu, so berechnen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10%, höchstens 20% des Nettowarenwertes. Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtauschs bekannt gegeben. Die Ware ist unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung frei Haus zurückzusenden. Sonderanfertigungen, sterile Produkte, Hygieneprodukte (z.B. WC Sitze, Matratzen, Kissen) und reduzierte Ware sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.
- Gefahrübergang
Die Gefahr, insbesondere die Transportgefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) bzw. Verladung der Ware im Werk/Lager auf den Besteller über. Die Transportversicherung obliegt dem Besteller. Verzögert sich die Verladung/der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Verlade-/Versandbereitschaft auf den Besteller über.
In allen übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Gewährleistung/Mängel
Transportschäden, die der Besteller bereits anhand der Verpackung feststellen kann, hat er bei Annahme der Ware vom Lieferanten bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, müssen innerhalb von 1 Woche schriftlich gemeldet werden (Zugang bei uns).
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlicher/erkennbarer Mängel sind unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu melden. Unterbleibt die Meldung, gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
Veränderungen der Ware, selbständige Reparaturversuche oder Reparatur durch Dritte, führen zum Erlöschen der Gewährleistung.
Bei Montagearbeiten haften wir nur für fehlerhafte Montage. Das Risiko von Beschädigungen am Montageort (Anbohren von Leitungen o.ä.), die ohne unser Verschulden entstehen, trägt der Besteller. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, auch für Montagearbeiten sechs Monate.
Im Gewährleistungsfall bessern wir nach unserer Wahl nach oder tauschen um. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Preises) verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Prüfungsvorgaben sowie vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen (Gerätepass) einzuhalten. Andernfalls erlischt die Haftung nach MPG. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er Betreiber nach der BetreiberVO ist.
Unsachgemäße Anwendung oder Behandlung sowie nicht autorisierte Eingriffe führen ebenfalls zum Erlöschen der Hersteller- und Vertreiberhaftung nach MPG.
Im übrigen ist unsere Haftung, soweit zulässig, auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung für den Einzelfall begrenzt.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) von uns gegen den Besteller aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (nachfolgend: Vorbehaltsware”).
Der Besteller darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verbinden, vermischen oder verarbeiten. Eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für uns, mit der Folge, dass wir einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware erwerben, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware entspricht.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Im Fall der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Uns entstehende Kosten und Schäden trägt der Besteller.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Dies gilt auch für Prothesen und sonstige Hilfsmittel. Der Besteller verzichtet insoweit bereits heute auf sein Recht zum Besitz. Wir nehmen diesen Verzicht an.
- Schriftform
Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz.