Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

FAQ

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Sie für Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten, Rollatoren u.ä. 10% der anfallenden Kosten selbst zahlen. Die maximale Zuzahlungsgrenze liegt bei 10€ pro Hilfsmittel. Für eine eventuelle Zuzahlungsbefreiung setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Um ein Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, benötigen wir immer eine Verordnung im Original. Die Krankenkassen genehmigen das Hilfsmittel, wenn es eine gültige Hilfsmittel-Nummer besitzt.

Bitte schicken Sie die Verordnung direkt zum Sanitätshaus Ihrer Wahl. Wir werden dann alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse für Sie regeln.

Sobald Sie ein Hilfsmittel benötigten, werden wir eine Beratung bei Ihnen vor Ort durchführen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Unsere Hilfsmittel entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und verlassen unser Lager im funktionstüchtigen Zustand. Sollten Sie eine höherwertige Versorgung wünschen ist dies gegen eine Aufzahlung zu realisieren.

Melden Sie sich für einen Beratungstermin gerne in unsere Verwaltung in Löhne unter 05731-305920.

Unsere Sachbearbeiter*innen halten Sie über Ihren Vorgang telefonisch oder per E-Mail auf dem Laufenden. Sollten Sie doch einmal Fragen haben, melden Sie sich gerne in der Verwaltung in Löhne unter 05731-305920.

Das hängt vom Hilfsmittel und dessen vertraglichen Regelung zwischen uns und Ihrer Krankenkasse ab. Bei Hilfsmitteln, die über eine Versorgungspauschale laufen und nicht speziell angepasst werden müssen, können wir sofort versorgen. Für Hilfsmittel, die vorrangig aus dem Poolbestand einer Krankenkasse mit anschließender Kostenübernahmeerklärung versorgt werden, kann es zwischen einer und zwei Wochen dauern. Sofern eine Neulieferung für ein Hilfsmittel nach der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bewilligt wurde, muss das Hilfsmittel bestellt werden. Diese kann, je nach Lieferzeit des Herstellers, bis zu vier Wochen dauern.

Bei einer Versorgungspauschale übernimmt Ihre Krankenkasse die Versorgung für einen bestimmten Mietzeitraum. Dieser kann zwischen 6-60 Monaten liegen. Je nach Hilfsmittel und vertraglichen Regelungen. In dieser Pauschale sind auch jegliche Art von Reparaturen an Ihrem Hilfsmittel enthalten. Sollten Sie einen defekt feststellen, melden Sie sich bitte bei uns in der Verwaltung unter 05731-305920.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen sogenannten Hilfsmittelpool, aus dem sie gebrauchten Hilfsmittel für Ihre Versicherten für den Wiedereinsatz bereitstellen. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich in den meisten Fällen auf eine für Sie speziell angepasste Versorgung. Der Vorgang eines Wiedereinsatzes kann etwas längere Zeit in Anspruch nehmen, als die Versorgung mit einem Pauschale-Hilfsmittel.

Natürlich besteht die Möglichkeit Alle Artikel unserer Angebotspalette auch privat zu kaufen oder zu mieten. Setzen Sie sich dafür gerne telefonisch oder per E-Mail mit unserer Verwaltung in Verbindung.

Bitte melden Sie sich dafür bei uns in der Verwaltung unter 05731-305920. Für eine schnelle Hilfe ist es wichtig, dass Sie uns das Problem genau benennen können. Bitte halten Sie für den Anruf das Geburtsdatum des Kunden bereit, damit wir Sie in unserem System eindeutig identifizieren können.

Sollten Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen kontaktieren Sie uns bitte unter 05731-305920. Unsere Sachbearbeiter*innen werden Ihren Wunsch der Abholung an unsere Tourenverwaltung weitergeben. Diese melden sich dann bei Ihnen und sprechen einen Termin ab. Bitte halten Sie für den Anruf das Geburtsdatum des Kunden bereit, damit wir Sie in unserem System eindeutig identifizieren können.

Ihre Krankenkasse mietet bei Versorgungspauschalen das Hilfsmittel nur für einen bestimmten Zeitraum. Sollten Sie das Hilfsmittel nach Ablauf der Mietfrist weiterhin benötigen, werden Sie von uns schriftlich darüber informiert. Für die Verlängerung ist es wichtig, dass Sie uns eine neue Verordnung von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin einreichen. Wir werden dann einen weiteren Mietzeitraum mit Ihrer Krankenkasse vereinbaren. Mit der Verordnung möchte Ihre Krankenkasse sicherstellen, dass Sie das Hilfsmittel auch wirklich weiterhin benötigen.

Bei einer Versorgung mit einem Pauschal-Hilfsmittel, bleibt das Hilfsmittel Eigentum des Sanitätshauses. Sollten Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen, melden Sie Sich bitte in der Verwaltung in Löhne um einen Rückholtermin zu vereinbaren. Sollte für eine höherwertige Versorgung einen Eigenanteil geleistet worden sein, geht das Hilfsmittel in das Eigentum des Kunden über. Bei Wiedereinsatz-Versorgungen bleibt die Krankenkasse Eigentümer des Hilfsmittels. Sollte bei so einer Versorgung kein Bedarf mehr bestehen, lagert das Sanitätshaus das Hilfsmittel wieder in dem Pool der jeweiligen Krankenkasse sein.

Im Normalfall stehen einem Kunden pro Jahr 2 Kompressionsstrumpfversorgungen über die Krankenkasse zu. Für jede Versorgung wird ein Rezept benötigt. Bitte melden Sie Sich in der jeweiligen Filiale vor Ort, damit wir einen Termin für die Ausmessung der Strümpfe absprechen können.

Die Heil- und Hilfsmittelversorgungen müssen 30 Tage nach Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

In den Zeiten von Covid 19 gilt eine Ausnahmeregelung. Die Rezepte sind in dieser speziellen Situation länger als gewöhnlich gültig.

Nicht zwingend. Die Einlagen können auch von Ihrem Hausarzt verordnet werden.